
Sachkundenachweis
Pflicht für Hundehalter*innen in NRW für Listenhunde und Hunde über 20kg/40cm
Der Sachkundenachweis für Hunde ist auch als Hundeführerschein oder kleine Sachkundeprüfung bekannt und gibt Auskunft darüber, ob der/die Halter*in die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, einen Hund zu halten.
Betroffen sind hiervon nur Halter*innen von folgenden Hunden:
gefährliche Hunde (nach Einstufung der Landeshundegesetz NRW)
Hunde bestimmter Rassen
Hunde über 20 kg und/oder 40 cm Schulterhöhe
Der Test wird bei uns durch die Tierarztpraxis Kruse und Thissen, Schmallenberg abgenommen.
Ihr findet auf der Homepage der Tierarztpraxis unter folgendem Link den Fragenkatalog sowie die Lösungsbögen, um euch auf den Sachkundetest vorzubereiten.
www.kruse-thissen.de/index.php/m-downloads
Hier könnt ihr vorm Test fleißig üben.
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